Energieberatung
Jetzt brauchen auch Häuser einen Pass:
Der Energieausweis
Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, wieviel die eigene Wohnung jedoch an Heizenergie benötigt, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt hierüber eine verläßliche Auskunft.
Öffentliche Förderung zur Energiesparberatung nutzen …
… für Gebäude deren, Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt wurde.
Förderhöhe:
- für Ein- und Zweifamilienhäuser € 300,00
- für Gebäude mit bis 3 Wohneinheiten € 360,00
(Es werden maximal 50% der Beratungskosten gefördert)


